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   AG Frankfurt/Main, 26.07.2019 - 31 C 2619/19 (12)   

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AG Frankfurt/Main, 26.07.2019 - 31 C 2619/19 (12) (https://dejure.org/2019,51088)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.07.2019 - 31 C 2619/19 (12) (https://dejure.org/2019,51088)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 31 C 2619/19 (12) (https://dejure.org/2019,51088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Allgemeines ärztliches Attest reicht für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht aus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 26.07.2019 - 31 C 2619/19
    Art. 5, 6 und 7 VO (EG) Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 23.10.2012 - C-581/2010, juris; Urteil vom 19.11.2009 - C 402-07, EuZW 2009, 890; BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06, juris).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 26.07.2019 - 31 C 2619/19
    Art. 5, 6 und 7 VO (EG) Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 23.10.2012 - C-581/2010, juris; Urteil vom 19.11.2009 - C 402-07, EuZW 2009, 890; BGH, Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06, juris).
  • BGH, 12.02.2019 - X ZR 88/18

    Erstattung von Anwaltskosten für die vorgerichtliche Geltendmachung der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 26.07.2019 - 31 C 2619/19
    Die Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Beförderung durch ein Luftverkehrsunternehmen begründet keinen Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechte-VO entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2019 - X ZR 88/18, NJW 2019, 1461).
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